Barmer: Abrechnung der Verhinderungspflege einfach erklärt
Als pflegender Angehöriger ist es entscheidend, sich Auszeiten zu nehmen. Die Verhinderungspflege bietet hierfür eine wichtige Unterstützung. Viele stellen …
· aktualisiert am 17. August 2026
Als pflegender Angehöriger tragen Sie eine große Verantwortung und sind oft bis an die Grenzen Ihrer Belastbarkeit gefordert. Es ist völlig normal und wichtig, sich Auszeiten zu nehmen, um neue Kraft zu schöpfen. Die Verhinderungspflege ist hierfür eine wertvolle Unterstützung, die Ihnen zusteht. Doch wie genau funktioniert die Barmer Abrechnung der Leistung bei Verhinderung der Pflegeperson? Diese Frage beschäftigt viele und kann im Pflegealltag zusätzliche Unsicherheit schaffen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie diese Leistung bei der Barmer Pflegekasse beantragen und abrechnen können, damit Sie die Ihnen zustehende Entlastung auch wirklich nutzen.
Was ist Verhinderungspflege und warum ist sie so wichtig?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die genau für Ihre Situation geschaffen wurde: Sie ermöglicht es Ihnen, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, wenn Sie beispielsweise Urlaub machen möchten, selbst erkrankt sind oder einfach nur eine Pause brauchen. Während dieser Zeit übernimmt eine andere Person oder ein ambulanter Pflegedienst die Pflege Ihres Angehörigen. Dies ist nicht nur für Ihr eigenes Wohlbefinden entscheidend, sondern sichert auch die Qualität der Pflege auf lange Sicht.
Voraussetzung für die Nutzung der Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und Sie als private Pflegeperson diese Person bereits seit mindestens sechs Monaten in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt haben. Die gute Nachricht: Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, der Ihnen die Planung erleichtert und mehr Flexibilität bietet.
Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (Stand 2025)
Um die Nutzung von Entlastungsleistungen zu vereinfachen, wurde ein wichtiger Schritt unternommen: Seit dem 1. Juli 2025 steht Ihnen für Pflegegrad 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Jahr (Stand 2025) für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Dies bedeutet, dass Sie diesen Betrag flexibel für beide Leistungen einsetzen können, je nachdem, was in Ihrer individuellen Situation benötigt wird. Diese Regelung soll Ihnen mehr Handlungsspielraum geben, um die Pflege und Ihre eigene Erholung besser zu organisieren.
Wie das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt wird
Ein wichtiger Aspekt, der oft Fragen aufwirft, ist die Weiterzahlung des Pflegegeldes während der Verhinderungspflege. Grundsätzlich wird das Pflegegeld während dieser Zeit weiterhin anteilig gezahlt. Dies soll sicherstellen, dass Ihnen auch während Ihrer Auszeit keine zu großen finanziellen Einbußen entstehen und die Grundversorgung des Pflegebedürftigen weiterhin gewährleistet ist.
Die Barmer und die Abrechnung Ihrer Verhinderungspflege: So gehen Sie vor
Die Barmer Abrechnung der Leistung bei Verhinderung der Pflegeperson ist ein Prozess, der sorgfältig, aber unkompliziert erfolgen kann, wenn Sie wissen, welche Schritte notwendig sind. Die Barmer Pflegekasse bietet Ihnen verschiedene Wege, die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen und abzurechnen.
Schritt 1: Antragstellung bei der Barmer Pflegekasse
Bevor Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, ist es ratsam, Kontakt mit Ihrer Barmer Pflegekasse aufzunehmen. Sie können den Antrag meist formlos stellen, viele Pflegekassen bieten jedoch auch spezifische Formulare an, die den Prozess erleichtern. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Barmer nach dem besten Weg zur Antragstellung. Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig einzureichen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Schritt 2: Wahl der Pflegeperson und Leistungserbringung
Sie können entscheiden, ob die Pflege während Ihrer Abwesenheit von einem ambulanten Pflegedienst oder einer privaten Person (z.B. Verwandte, Freunde, Nachbarn) übernommen wird. Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, rechnet dieser in der Regel direkt mit der Barmer Pflegekasse ab. Organisieren Sie die Vertretung selbst durch eine Privatperson, müssen Sie die entstandenen Kosten zunächst selbst tragen und anschließend bei der Barmer zur Erstattung einreichen.
Schritt 3: Belege sammeln und einreichen
Für die Erstattung der Kosten ist es unerlässlich, alle relevanten Belege sorgfältig zu sammeln. Dazu gehören Rechnungen des ambulanten Pflegedienstes oder Quittungen über die Aufwendungen für die privat organisierte Ersatzpflege. Achten Sie darauf, dass die Belege detailliert sind und den Zeitraum der Verhinderungspflege sowie die erbrachten Leistungen klar ausweisen.
Schritt 4: Abrechnung bei der Barmer
Reichen Sie die gesammelten Unterlagen und Belege bei Ihrer Barmer Pflegekasse ein. Nutzen Sie hierfür die von der Barmer bereitgestellten Kanäle (z.B. Post, Online-Portal). Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie nicht, direkt Kontakt mit der Barmer aufzunehmen oder einen Pflegestützpunkt zu konsultieren. Dort erhalten Sie Unterstützung bei der korrekten Abrechnung.
Praktische Tipps für die Abrechnung der Verhinderungspflege
- Fristen beachten: Die Verhinderungspflege kann auch rückwirkend für bis zu vier Jahre abgerechnet werden. Es ist jedoch immer besser, die Abrechnung zeitnah vorzunehmen, um den Überblick zu behalten.
- Beratung nutzen: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine kostenlose Leistung, die Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege und die Beantragung von Leistungen zur Seite steht. Auch Ihre Barmer Pflegekasse oder ein lokaler Pflegestützpunkt sind kompetente Ansprechpartner.
- Kombinationsmöglichkeiten: Denken Sie daran, dass der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat (Stand 2025), der einheitlich für Pflegegrad 1 bis 5 gilt, ebenfalls für bestimmte Entlastungsleistungen genutzt werden kann, die Ihnen im Alltag helfen.
Fazit: Nehmen Sie Ihre Entlastung in Anspruch!
Die Pflege eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Kraft erfordert. Die Verhinderungspflege ist ein wichtiges Instrument, um Ihnen die notwendigen Auszeiten zu ermöglichen und Ihre eigene Gesundheit zu schützen. Die Barmer Abrechnung der Leistung bei Verhinderung der Pflegeperson mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, ist aber mit den richtigen Informationen und einer strukturierten Vorgehensweise gut zu bewältigen. Zögern Sie nicht, die Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen und sich bei Bedarf Unterstützung und Beratung zu holen. Ihre Pflegekasse und die Pflegestützpunkte sind dafür da, Sie zu unterstützen.
Mehr dazu: Antworten auf Ihre Fragen zum Pflegegrad