Barmer Pflege: Welche Leistungen Sie erwarten können
Der Pflegealltag kann Sie als pflegende Angehörige vor große Herausforderungen stellen. Eine zentrale Anlaufstelle ist dabei die Pflegekasse, in Ihrem Fall die …
· aktualisiert am 14. August 2026
Der Pflegealltag kann Sie als pflegende Angehörige vor große Herausforderungen stellen. Es ist völlig normal, sich in dieser Situation überfordert zu fühlen und nach Unterstützung zu suchen. Eine zentrale Anlaufstelle ist dabei die Pflegekasse, in Ihrem Fall die Barmer Pflegekasse. Wenn Sie sich fragen, welche Leistungen Ihnen bei der Barmer Pflege zustehen und wie Sie diese am besten nutzen können, sind Sie hier genau richtig. Wir möchten Ihnen einen Überblick geben und Ihnen praktische Schritte aufzeigen, wie Sie die Ihnen zustehenden Hilfen erhalten.
Die Barmer Pflegekasse: Ihr Partner in der Pflege
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und gehört zu den fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung. Ihre Barmer Krankenversicherung ist gleichzeitig Ihre Barmer Pflegekasse. Das bedeutet, dass alle Leistungen rund um die Pflegebedürftigkeit über diese Kasse abgewickelt werden. Das Spektrum der Leistungen ist breit und soll dazu beitragen, Pflegebedürftige bestmöglich zu versorgen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Bevor Sie jedoch Leistungen beantragen können, ist die Zuteilung eines Pflegegrades unerlässlich. Dieser wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) festgelegt und ist entscheidend für die Höhe und Art der Unterstützung, die Sie erhalten. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, können Sie sich direkt über die konkreten Leistungen informieren. Wenn nicht, ist der erste Schritt immer die Antragstellung auf einen Pflegegrad bei Ihrer Barmer Pflegekasse.
Welche finanziellen Leistungen bietet die Barmer Pflegekasse?
Die Barmer Pflegekasse unterstützt Sie mit verschiedenen finanziellen Leistungen, die je nach Pflegegrad variieren. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen den einzelnen Leistungsarten zu kennen, um die für Ihre Situation passende Hilfe zu wählen.
Pflegegeld für die häusliche Pflege
Das Pflegegeld ist für Situationen gedacht, in denen die Pflege hauptsächlich durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Kräfte erfolgt. Sie können über die Verwendung des Pflegegeldes frei entscheiden. Es dient oft als Anerkennung für die aufopferungsvolle Arbeit der pflegenden Angehörigen.
- Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat (Stand 2025)
- Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat (Stand 2025)
- Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat (Stand 2025)
- Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat (Stand 2025)
Bitte beachten Sie: Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld.
Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste
Wenn Sie professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie Pflegesachleistungen. Diese werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und entlasten Sie von der direkten Bezahlung. Die Höhe richtet sich ebenfalls nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 796 Euro pro Monat (Stand 2025)
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro pro Monat (Stand 2025)
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro pro Monat (Stand 2025)
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro pro Monat (Stand 2025)
Pflegegrad 1 erhält keine Pflegesachleistungen.
Tipp: Kombinationsleistungen nutzen! Wenn Sie sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, spricht man von Kombinationsleistungen. Sie können beispielsweise einen Teil der Sachleistungen für den Pflegedienst nutzen und den verbleibenden prozentualen Anteil als Pflegegeld erhalten. Dies bietet Ihnen maximale Flexibilität.
Der Entlastungsbetrag: 131 Euro für alle Pflegegrade
Ein wichtiger Zuschuss, der oft nicht ausreichend bekannt ist, ist der Entlastungsbetrag. Dieser steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu und beträgt einheitlich 131 Euro pro Monat (Stand 2025). Er ist zweckgebunden und kann für Leistungen wie:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte)
- Haushaltshilfen
- Fahrdienste
- Alltagsbegleiter
eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge können in den Folgemonat übertragen und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Barmer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt, welche Anbieter in Ihrer Region zugelassen sind.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Wichtige Entlastungen
Auch wenn Sie als pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen oder die pflegebedürftige Person vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann, gibt es Unterstützung. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es hierfür einen gemeinsamen Jahresbetrag:
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Bis zu 3.539 Euro pro Jahr (Stand 2025) für Pflegegrad 2 bis 5.
Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden. Die Verhinderungspflege greift, wenn Sie als Hauptpflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert sind. Die Kurzzeitpflege kommt zum Einsatz, wenn eine vorübergehende vollstationäre Pflege notwendig wird, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Krisensituation.
Wie beantragen Sie Leistungen bei der Barmer Pflegekasse?
Der Weg zu den Leistungen beginnt immer mit einem Antrag. So gehen Sie vor:
- Antrag stellen: Kontaktieren Sie Ihre Barmer Pflegekasse und reichen Sie formlos oder mit den entsprechenden Formularen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ein. Das können Sie telefonisch oder schriftlich tun.
- Begutachtung durch den MD: Nach Ihrem Antrag beauftragt die Barmer Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter wird einen Termin vereinbaren, um sich ein Bild vom Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu machen.
- Bescheid erhalten: Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid über den zuerkannten Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen.
- Leistungen in Anspruch nehmen: Mit dem Bescheid können Sie die entsprechenden Leistungen, wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, in Anspruch nehmen.
Tipp: Pflegeberatung nutzen! Die Barmer Pflegekasse bietet Ihnen eine kostenlose Pflegeberatung an. Nutzen Sie dieses Angebot, um sich umfassend über alle Möglichkeiten zu informieren und individuelle Lösungen für Ihre Pflegesituation zu finden. Die Berater unterstützen Sie auch bei der Antragstellung und der Auswahl passender Pflegedienste.
Fazit: Unterstützung durch die Barmer Pflegekasse ist vielfältig
Die Barmer Pflegekasse steht Ihnen als wichtiger Partner in der Pflege zur Seite. Es gibt eine Vielzahl an Leistungen – von finanzieller Unterstützung durch Pflegegeld und Pflegesachleistungen bis hin zu Entlastungsbeträgen und Hilfen für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Scheuen Sie sich nicht, die Ihnen zustehenden Hilfen aktiv einzufordern. Informieren Sie sich ausführlich, am besten direkt bei Ihrer Barmer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt, um alle Möglichkeiten optimal für sich und Ihre Angehörigen zu nutzen und so den Pflegealltag ein Stück weit leichter zu gestalten.
Mehr dazu: Antworten auf Ihre Fragen zum Pflegegrad