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pflegegrad 2

Pflegegrad 2 – Leistungen

Pflegegrad 2: Alle Leistungen und Höchstbeträge im Überblick (Stand 2026) Dieser Leitfaden fasst alle finanziellen Ansprüche, Budgets und Sachleistungen für …

· aktualisiert am 07. Juli 2026

Pflegegrad 2 leistungen — warme Atmosphaere, pflegende Angehoerige zu Hause

Pflegegrad 2: Alle Leistungen und Höchstbeträge im Überblick (Stand 2026)

Dieser Leitfaden fasst alle finanziellen Ansprüche, Budgets und Sachleistungen für Versicherte mit Pflegegrad 2 für das Kalenderjahr 2026 zusammen. Die Beträge berücksichtigen die aktuellen Gesetzesreformen durch das PUEG und das BEEP-Gesetz.

1. Monatliche Kernleistungen

Versicherte können zwischen Geldleistungen (Pflege durch Angehörige), Sachleistungen (professioneller Pflegedienst) oder einer Kombination aus beidem wählen.

LeistungsartBetrag 2026 (pro Monat)Verwendungszweck & Hinweise 
Pflegegeld347,00 €Zur freien Verfügung, wenn die Pflege selbst (z.B. durch Angehörige) sichergestellt wird.
Pflegesachleistung796,00 €Zweckgebundenes Budget zur direkten Abrechnung mit zugelassenen ambulanten Pflegediensten (Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft).
Entlastungsbetrag131,00 €Zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistung. Zweckgebunden für anerkannte Alltagsbegleiter, Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsgruppen. Nicht verbrauchte Beträge können angespart werden.

2. Jährliche Entlastungsbudgets

Zur Überbrückung von Urlaubs- oder Krankheitszeiten der primären Pflegeperson steht ein fusioniertes Budget zur Verfügung.

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539,00 € pro Kalenderjahr.
  • Verwendung: Dieses Budget kann völlig flexibel für die Kurzzeitpflege (stationär) oder die Verhinderungspflege (ambulant/häuslich) für bis zu 8 Wochen pro Jahr eingesetzt werden.
  • Besonderheit Bayern (Landespflegegeld): Versicherte mit Hauptwohnsitz in Bayern erhalten 2026 zusätzlich 500,00 € jährlich (Kürzung von ehemals 1.000,00 €).

3. Technische und Verbrauchshilfsmittel

Die Pflegekasse bezuschusst Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern.

LeistungsartZuschuss 2026Details 
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchBis zu 42,00 € monatlichFür Einmalprodukte wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel (oft als „Pflegebox“ beziehbar).
Hausnotrufsysteme25,50 € monatlichBeinhaltet die monatliche Grundpauschale (Basistarif). Die einmalige Anschlussgebühr wird in der Regel ebenfalls übernommen.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Bis zu 70,00 € monatlichUnterteilt in bis zu 40,00 € für App/Software-Lizenzen und bis zu 30,00 € für die Anleitung durch ambulante Dienste.

4. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für bauliche Anpassungen, die eine Pflege zu Hause ermöglichen oder erheblich erleichtern (z.B. barrierefreier Badumbau, Treppenlift), gewährt die Pflegekasse Zuschüsse.

  • Für Einzelpersonen: Max. 4.180,00 € pro Maßnahme.
  • Für Ehepaare (beide pflegebedürftig): Max. 8.360,00 € pro Maßnahme.
  • Ein erneuter Anspruch entsteht nur, wenn sich der Gesundheitszustand so gravierend verschlechtert hat, dass völlig neue Maßnahmen erforderlich werden.

5. Wichtige Optimierungsstrategien für 2026

  1. Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI): Werden die 796,00 € Sachleistung vom Pflegedienst nicht voll aufgebraucht, wird der prozentual verbleibende Rest auf das Pflegegeld (347,00 €) angerechnet und anteilig ausgezahlt.
  2. Der Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI): Bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung (bei PG 2 entspricht das 318,40 €) können umgewidmet werden, um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote zu finanzieren. Es verbleiben dann mindestens 477,60 € für den klassischen Pflegedienst.
  3. Lohnersatz für pflegende Angehörige: Bei akuten Pflegenotfällen können Angehörige bis zu 10 Arbeitstage dem Beruf fernbleiben und Pflegeunterstützungsgeld (2026: max. 135,63 € / Tag) beantragen. Zudem übernimmt die Kasse unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Rentenversicherung.

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