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Pflegegrad 4 – Leistungen

Pflegegrad 4: Alle Leistungen und Höchstbeträge im Überblick (Stand 2026) Dieser Leitfaden fasst die finanziellen Ansprüche und Sachleistungen für Versicherte …

· aktualisiert am 07. Juli 2026

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Pflegegrad 4: Alle Leistungen und Höchstbeträge im Überblick (Stand 2026)

Dieser Leitfaden fasst die finanziellen Ansprüche und Sachleistungen für Versicherte mit Pflegegrad 4 („Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ ) für das Kalenderjahr 2026 zusammen.

1. Monatliche Kernleistungen

LeistungsartBetrag 2026 (pro Monat)Hinweise 
Pflegegeld800,00 €Wird ein Beratungseinsatz nicht halbjährlich (ab 2026 modifizierter Rhythmus) nachgewiesen, droht eine Kürzung (50 %) oder Wegfall der Leistung.
Pflegesachleistung1.859,00 €Für körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Haushaltsführung durch ambulante Dienste.
Entlastungsbetrag131,00 €Primär für Betreuungsleistungen und Haushaltshilfe (nicht für Grundpflege durch Pflegedienste nutzbar).

2. Flexibilisierung durch Budgets

  • Umwandlungsanspruch (§ 45a): Bis zu 40 % der Sachleistung (entspricht bei PG 4 743,60 € pro Monat) können für Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewidmet werden, es verbleiben mindestens 1.115,40 €.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539,00 € pro Jahr stehen flexibel für stationäre Kurzzeitpflege oder ambulante Verhinderungspflege zur Verfügung. Neu ab 2026: Erstattungsanträge für Verhinderungspflege können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr eingereicht werden.
  • Landespflegegeld (Bayern): Versicherte in Bayern erhalten 2026 500 € (reduziert von ehemals 1.000 €).

3. Hilfsmittel und Wohnumfeld

ZuschussartHöchstbetrag 2026 
VerbrauchshilfsmittelBis zu 42,00 € monatlich
Hausnotruf (Basistarif)Bis zu 25,50 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Bis zu 70,00 € monatlich (Aufteilung: 40 € für Lizenz, 30 € für Einrichtung durch ambulante Dienste) [cite: 269]
Wohnumfeldverbessernde MaßnahmeBis zu 4.180,00 € (Einzelperson) / bis zu 8.360 € (Zwei Pflegebedürftige)

Mehr dazu: Antworten auf Ihre Fragen zum Pflegegrad