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pflegegrad 2

Pflegegrad 1 – Leistungen

Pflegegrad 1: Alle Leistungen und Höchstbeträge im Überblick (Stand 2026) Dieser Leitfaden fasst die finanziellen Ansprüche und Sachleistungen für Versicherte …

· aktualisiert am 07. Juli 2026

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Pflegegrad 1: Alle Leistungen und Höchstbeträge im Überblick (Stand 2026)

Dieser Leitfaden fasst die finanziellen Ansprüche und Sachleistungen für Versicherte mit Pflegegrad 1 für das Kalenderjahr 2026 zusammen. Pflegegrad 1 nimmt im System der Pflegeversicherung einen Sonderstatus ein, da hier vorrangig die Selbstständigkeit gefördert und präventiv unterstützt werden soll.

1. Kernbudget: Der Entlastungsbetrag

Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf das reguläre Pflegegeld oder die klassischen Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI [cite: 21, 219]. Stattdessen steht der Entlastungsbetrag im Zentrum der Versorgung.

LeistungsartBetrag 2026 (pro Monat)Verwendungszweck & Besonderheiten 
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131,00 € Sonderregel für PG 1: Anders als bei höheren Pflegegraden darf dieses Budget nicht nur für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe, sondern explizit auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege durch einen Pflegedienst) genutzt werden. Es fungiert somit als „Mini-Sachleistung“. Nicht verbrauchte Beträge sind in Folgemonate übertragbar.
Pflegegeld / Pflegesachleistung0,00 €Kein gesetzlicher Anspruch bei Pflegegrad 1.

2. Hilfsmittel und technische Unterstützung

Auch mit Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf unterstützende Pflegehilfsmittel [cite: 249].

LeistungsartZuschuss 2026Details 
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchBis zu 42,00 € monatlichFür Einmalprodukte wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Oft bequem als monatliche „Pflegebox“ beziehbar.
Hausnotrufsysteme25,50 € monatlichBeinhaltet die monatliche Grundpauschale (Basistarif). Die einmalige Anschlussgebühr wird bei Erfüllung der Voraussetzungen in der Regel ebenfalls von der Pflegekasse gedeckt
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Bis zu 70,00 € monatlichUnterteilt in bis zu 40,00 € für App/Software-Lizenzen (z. B. Sturzprävention, kognitives Training) und bis zu 30,00 € für die Begleitung und Einrichtung durch ambulante Dienste.

3. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Prävention ist im Pflegegrad 1 essenziell. Bauliche Anpassungen, die Barrieren reduzieren (z. B. Badewanne zur Dusche umbauen, Haltegriffe), werden voll gefördert.

  • Für Einzelpersonen: Max. 4.180,00 € pro Maßnahme.
  • Für zwei Pflegebedürftige (z. B. Ehepaar): Max. 8.360,00 € pro Maßnahme.
  • Ein erneuter Anspruch entsteht nur bei gravierender Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die völlig neue Maßnahmen erfordert.

4. Wichtige Hinweise für Pflegegrad 1

  1. Kein Gemeinsamer Jahresbetrag: Das Jahresbudget von 3.539,00 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege greift bei Pflegegrad 1 noch nicht (Anspruch besteht erst ab Pflegegrad 2).
  2. Fokus auf Erhalt der Selbstständigkeit: Der Entlastungsbetrag sollte strategisch genutzt werden, um Unterstützung im Haushalt zu finanzieren und pflegende Personen zu entlasten, was den längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit sichert.

Mehr dazu: Antworten auf Ihre Fragen zum Pflegegrad