Pflegehilfsmittel bei der DAK: So bekommen Sie Unterstützung
Als pflegende Angehörige tragen Sie eine immense Verantwortung. Die DAK Pflegekasse bietet Unterstützung durch die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel, die …
· aktualisiert am 10. August 2026
Als pflegende Angehörige tragen Sie eine immense Verantwortung und leisten täglich Enormes. Es ist völlig normal, sich in dieser Situation manchmal überfordert zu fühlen – besonders, wenn es darum geht, sich im Dschungel der Bürokratie zurechtzufinden. Doch es gibt Unterstützung, die Ihnen und Ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied den Alltag erleichtern kann. Ein wichtiger Baustein sind hier die Pflegehilfsmittel, deren Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der DAK Pflegekasse übernommen werden.
Dieser Artikel zeigt Ihnen detailliert, wie Sie die notwendigen Pflegehilfsmittel bei der DAK beantragen und welche Leistungen Ihnen zustehen, um die häusliche Pflege sicherer und komfortabler zu gestalten.
Was sind Pflegehilfsmittel und warum sind sie so wichtig?
Pflegehilfsmittel sind Gegenstände oder Geräte, die dazu dienen, die Pflege zu Hause zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Sie sind eine unverzichtbare Unterstützung für Pflegebedürftige und entlasten gleichzeitig die pflegenden Angehörigen erheblich.
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Dazu gehören beispielsweise Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz. Diese Artikel werden regelmäßig benötigt und verbraucht.
- Technische Pflegehilfsmittel: Hierbei handelt es sich um größere Geräte wie Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen oder Hausnotrufsysteme. Diese werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt.
Gerade die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel können eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen, da sie oft regelmäßig in größeren Mengen benötigt werden. Die DAK Pflegekasse übernimmt hierfür einen monatlichen Betrag.
Welche Pflegehilfsmittel bezahlt die DAK Pflegekasse?
Die DAK Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn der Pflegebedürftige zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 1 (Stand 2025) hat. Die Leistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf und sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.
Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie sie oben genannt wurden, erstattet die DAK Pflegekasse einen festen Betrag pro Monat. Diesen aktuellen Betrag erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt, da er nicht in der verbindlichen Zahlenübersicht enthalten ist. Sie können diese Produkte in der Apotheke oder bei spezialisierten Anbietern beziehen. Oft gibt es auch die Möglichkeit, ein Pflegehilfsmittel-Paket bequem nach Hause geliefert zu bekommen.
Tipp: Viele Anbieter von Pflegehilfsmittel-Paketen rechnen direkt mit der DAK Pflegekasse ab. Das erspart Ihnen den Aufwand der Vorkasse und der Einreichung von Belegen.
Kostenübernahme für technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel leihweise von der DAK Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Hierzu zählen beispielsweise:
- Pflegebetten und spezielle Matratzen
- Rollatoren und Rollstühle
- Duschhocker oder Toilettensitzerhöhungen
- Hausnotrufsysteme
Für diese Hilfsmittel ist oft ein Rezept des Arztes erforderlich, das den medizinischen Bedarf bescheinigt. Die Pflegekasse prüft dann den Antrag und organisiert die Bereitstellung des Hilfsmittels.
Der Weg zu Ihren Pflegehilfsmitteln: Antragstellung bei der DAK
Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln bei der DAK Pflegekasse ist in der Regel unkompliziert, wenn Sie die folgenden Schritte beachten:
- Pflegegrad prüfen: Stellen Sie sicher, dass ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) vorliegt. Ohne Pflegegrad ist eine Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel in der Regel nicht möglich.
- Bedarf ermitteln und Beratung nutzen: Überlegen Sie gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen, welche Hilfsmittel den Alltag erleichtern könnten. Eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Stand 2025) ist hier sehr hilfreich. Die Berater können Ihnen genau sagen, welche Hilfsmittel infrage kommen und wie Sie diese beantragen.
- Antrag stellen: Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel reicht oft ein formloser Antrag bei Ihrer DAK Pflegekasse aus, in dem Sie den Bedarf beschreiben. Viele Kassen haben auch spezielle Formulare dafür. Für technische Hilfsmittel ist meist ein ärztliches Rezept erforderlich, das den Bedarf begründet.
- Einreichen und Genehmigung abwarten: Senden Sie den Antrag und gegebenenfalls das Rezept an die DAK Pflegekasse. Bewahren Sie sich eine Kopie aller Unterlagen auf. Die Kasse prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid.
- Hilfsmittel erhalten: Nach Genehmigung können Sie die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel bei einem Anbieter Ihrer Wahl bestellen oder die technischen Hilfsmittel werden Ihnen von einem Vertragspartner der DAK geliefert.
Achtung: Die DAK Pflegekasse darf Ihnen keine Rechtsberatung geben. Bei Fragen zu rechtlichen Aspekten oder im Falle einer Ablehnung sollten Sie sich an unabhängige Beratungsstellen oder einen Pflegestützpunkt wenden.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln und der DAK
Hier beantworten wir einige der häufigsten Fragen, die pflegende Angehörige im Zusammenhang mit Pflegehilfsmitteln und der DAK Pflegekasse haben.
Wie oft kann ich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beantragen?
Sie können den monatlichen Betrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dauerhaft in Anspruch nehmen, solange die Voraussetzungen (Pflegegrad, häusliche Pflege) erfüllt sind. Eine erneute Antragstellung ist in der Regel nicht notwendig, wenn der Bedarf einmal festgestellt wurde.
Was tun, wenn der Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?
Sollte Ihr Antrag von der DAK Pflegekasse abgelehnt werden, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt von einem Pflegestützpunkt oder einer unabhängigen Pflegeberatung unterstützen. Diese können Ihnen helfen, den Widerspruch zu formulieren und fehlende Unterlagen nachzureichen oder den Bedarf noch genauer zu begründen.
Kann ich meinen Anbieter für Pflegehilfsmittel frei wählen?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können Sie in der Regel den Anbieter frei wählen. Für technische Pflegehilfsmittel arbeitet die DAK Pflegekasse meist mit festen Vertragspartnern zusammen, um Qualität und Service zu gewährleisten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach den genauen Modalitäten.
Fazit
Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln bei der DAK ist ein wichtiger Schritt, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu verbessern. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Leistungen und scheuen Sie sich nicht, Unterstützung durch die Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Hilfsmitteln können Sie den Pflegealltag für alle Beteiligten spürbar entlasten.
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